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BAG - Entscheidung vom 09.06.1999

7 ABR 66/97

Normen:
BetrVG § 40 Abs. 2, §§ 78, 75, 80

Fundstellen:
AP Nr. 66 zu § 40 BetrVG 1972
BB 1999, 1379
DB 1999, 1275
DStR 1999, 1161
NZA 1999, 1292

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, es dem Betriebsrat zu ermöglichen, die von ihm vertretenen Arbeitnehmer über vorhandene Telefonanlagen anrufen zu können. Der Arbeitgeber [...]
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