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SchlHOLG - Entscheidung vom 12.11.1998

5 U 123/97

Normen:
BGB § 832

Fundstellen:
DRsp I(146)97a-b
r+s 1999, 324
VersR 1999, 193

smerkmal für die Haftung aus § 832 Abs. 1 BGB ist die Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrer jeweiligen konkreten Gestalt. Der Aufsichtspflichtige muß diejenigen Verhaltensanforderungen unerfüllt gelassen haben, die [...]
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