Entscheidung
1. Der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät ist auch nach Wegfall der Strafbarkeit des Betriebes eines derartigen Gerätes nach § 15 FAG - sittenwidrig, weil der Zweck dieses Vertrages in der Förderung ordnungswidrigen Verhaltens des Käufers besteht. 2. Aufgrund des unwirksamen Kaufvertrags kann auch nicht der geleistete Kaufpreis Für das Radarwarngerät aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden, da diesem Anspruch der Einwand aus § 817 S. 2 BGB entgegensteht. Danach ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn den Leistenden ebenfalls der Vorwurf des sittenwidrigen Geschäftes trifft.
LG Bonn (8 S 52/98)Datum: 28.05.1998
Fundstelle: DAR 1998, 355
Auszug:
DAR 1998, 355 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)