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BayObLG - Entscheidung vom 10.12.1998

2Z BR 115/98

Normen:
WEG § 45 Abs. 3
ZPO § 568 Abs. 2 S. 2, § 793, § 887

Fundstellen:
InVo 1999, 122
NZM 1999, 770
WuM 1999, 358

I. Die Vollstreckungsgläubigerin und der Vollstreckungsschuldner sind Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage, deren Wohnungen ursprünglich Sprossenfenster hatten. Der Schuldner ließ in seiner im Erdgeschoß gelegenen [...]
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