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BayObLG - Entscheidung vom 09.12.1998

3Z BR 273/98

Normen:
KostO § 14
BGB § 812, § 818 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGZ 1998 Nr.75
BayObLGZ 1998, 340
FGPrax 1999, 39
JurBüro 1999, 258
MDR 1999, 507
NJW 1999, 1194
Rpfleger 1999, 236

I. Die Beteiligte kaufte 1992 ein Grundstück. Für die Eigentumsumschreibung, die Eintragung einer Vormerkung und anderem wurden ihr mit Kostenrechnung vom 27.1.1993 Gebühren in Höhe von insgesamt 3053,50 DM in Rechnung [...]
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