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BayObLG - Entscheidung vom 12.08.1998

1 ObOWi 384/98

Normen:
GG Art. 82
OWiG § 67 Abs. 2
ÄndGOWiG Art. 7

Fundstellen:
BayObLGSt 1998, 132
DAR 1998, 480
NJW 1999, 158
NVwZ 1999, 218
VRS 96, 97

Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt setzte mit Bußgeldbescheid vom 8.10.1997 gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 200 DM fest [...]
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