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BayObLG - Entscheidung vom 23.10.1998

2Z BR 110/98

Normen:
WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5

Fundstellen:
NZM 1999, 379
WuM 1999, 189

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage. In der Eigentümerversammlung vom 28.3.1985 beschlossen die Wohnungseigentümer bestandskräftig, für den Fall einer [...]
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