Beamtenrecht; Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene und Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen; Beförderungsdienstposten, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen rechtswidriger Nichtauswahl für - und entgangene Beförderung; Rechtsbehelfe, kein Schadenersatzanspruch eines Beamten bei Nichtgebrauch von -; Schadenersatz, kein Anspruch auf - für entgangene Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen
BVerwG (2 C 29.97)Datum: 28.05.1998
Fundstelle: BVerwGE 107, 29; DÖV 1998, 884; DVBl 1998, 1083; IÖD 1998, 254; JA 1999, 641; JuS 1999, 716; NJW 1998, 3288; NVwZ 1998, 1304; NWVBl 1998, 473; PersV 1999, 33; ZBR 2000, 421; ZfPR 1999, 131; ZTR 1999, 93
Auszug:
I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz für entgangene Beförderung. Die 1935 geborene Klägerin steht Im Dienst der Beklagten, seit Februar 1972 als Regierungsdirektorin. Von 1965 bis 1972 war sie im [...]
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