Entscheidung
»a) Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).b) Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.«
BGH (4 StR 272/98)Datum: 24.09.1998
Fundstelle: BGHSt 44, 196; JR 1999, 201; JuS 1999, 298; NJW 1999, 69; NStZ 1999, 30; StV 1999, 149; StV 1999, 422
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