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BGH - Entscheidung vom 08.04.1998

VIII ZB 10/98

Normen:
GKG § 34 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 5 Abs. 2 S. 2, Abs. 3

Durch den angefochtenen Beschluß ist dem Kläger eine Verzögerungsgebühr gemäß § 34 Abs. 1 GKG auferlegt worden. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist unzulässig, weil die Gebühr von einem Rechtsmittelgericht [...]
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