Entscheidung
Zeitweises Schweigen darf dem Angeklagten nicht als Schuldindiz angelastet werden.
BGH (2 StR 144/98)Datum: 02.09.1998
Fundstelle: NStZ 1999, 47
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge für schuldig befunden, sie zu einer [...]
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