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BGH - Entscheidung vom 16.06.1998

XI ZR 254/97

Normen:
BGB § 254 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1998, 1815
BGHZ 139, 108
JR 1999, 247
JZ 1998, 859
MDR 1998, 1110
NJW 1998, 2898
WM 1998, 1622

Die Klägerin verlangt von der beklagten Volksbank Schadensersatz, weil diese bei der Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks grob fahrlässig nicht erkannt hat, daß der Scheck abhanden gekommen war. Streitig ist [...]
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