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BGH - Entscheidung vom 12.11.1998

I ZR 31/96

Normen:
UrhG § 85 Abs. 1, Abs. 3, § 87 Abs. 3, § 54 Abs. 1
UrhWG § 6

Fundstellen:
AfP 1999, 263
BGHR UrhG § 54 Abs. 1 Vergütungsanspruch 1
BGHR UrhG § 85 Abs. 1 Tonträgerhersteller 1
BGHR UrhG § 87 Abs. 3 Sendeunternehmen 1
BGHZ 140, 94
CR 1999, 716
GRUR 1999, 577
K&R 1999, 321
MDR 1999, 951
NJW 1999, 1961
WM 1999, 1031
ZUM 1999, 402
wrp 1999, 235

Der Kläger ist der Westdeutsche Rundfunk. Die Beklagte ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die deutsche Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten der [...]
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