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BGH - Entscheidung vom 12.05.1998

XI ZR 180/97

Normen:
BörsG § 53, § 55

Fundstellen:
BB 1998, 1383
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 50
BGHR BörsG vor § 50 Börsentermingeschäft 9
BGHR BörsG § 53 Abs. 2 Informationsschrift 3
BGHR BörsG § 53 Abs. 2 Termingeschäftsfähigkeit 3
BGHR BörsG § 55 Erfüllungswirkung 6
BGHZ 139, 1
DB 1998, 1659
DRsp II(298)127a-d
MDR 1998, 1043
NJW 1998, 2524
WM 1998, 1281
ZIP 1998, 1102

Der Kläger, ein nicht im Handelsregister eingetragener Druckermeister, und die beklagte Bank streiten über die Wirksamkeit von Geschäften mit selbständigen Optionsscheinen. In den Jahren 1993 und 1994 schloß der Kläger [...]
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