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BGH - Entscheidung vom 22.10.1998

VII ZR 99/97

Normen:
BGB § 134, § 218 Abs. 1 S. 2
MaBV § 3 Abs. 2 S. 1, § 12

Fundstellen:
BGHR BGB § 134 Unterwerfungsklausel 1
BGHR BGB § 218 Abs. 1 S. 2 Vollstreckungsunterwerfung 1
BGHZ 139, 387
BauR 1999, 53
DB 1999, 376
DNotZ 1999, 53
DRsp I(111)250a
DRsp I(138)847-2d
DStR 1999, 250
InVo 1999, 48
MDR 1999, 32
NJW 1999, 51
NZM 1999, 37
WM 1999, 29
ZIP 1998, 2063
ZfBR 1999, 93

Die Klägerin verkaufte mit notariellem Vertrag vom 15. Juni 1992 an die Beklagten ein Grundstück und verpflichtete sich gleichzeitig zur Errichtung einer Doppelhaushälfte. Die Fälligkeit des Kaufpreises war [...]
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