Entscheidung
Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen Wahrnehmungsbereich
BGH (VI ZR 388/97)Datum: 24.11.1998
Fundstelle: BGHR BGB § 393 Darlegungslast 1; BGHR BGB § 823 Abs. 2 StGB § 266 1; DRsp I(128)233a; JR 1999, 329; KTS 1999, 111; MDR 1999, 228; NJW 1999, 714; VersR 1999, 774; ZIP 1999, 105
Auszug:
Die Klägerin nimmt die Beklagten aus abgetretenem Recht der TIS GmbH auf Zahlung von 93.235,26 DM in Anspruch. Der Beklagte zu 1 war bis zum Frühjahr 1995 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der T. GmbH, [...]
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