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BGH - Entscheidung vom 31.03.1998

X ZR 118/95

Normen:
PatG § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1

Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des deutschen Patents 31 47 081 (Streitpatents), das auf einer Anmeldung vom 27. November 1981 beruht, mit der eine innere Priorität vom 30. Mai 1981 in Anspruch genommen wurde. [...]
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