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BGH - Entscheidung vom 01.10.1998

I ZB 28/96

Normen:
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BGHZ 139, 340
DB 1999, 1059
GRUR 1999, 241
NJW 1999, 360
NJWE-WettbR 1999, 109
wrp 1999, 192

I. Gemäß § 6a WZG beschleunigt eingetragen ist für 'Bekleidungsstücke, insbesondere Hemden, Hosen, gestrickte Bekleidungsstücke, Sportbekleidungsstücke, Trikotagen (als Bekleidungsstücke), Sakkos, Blousons und [...]
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