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BGH - Entscheidung vom 30.09.1998

IV ZR 323/97

Normen:
BNotO § 67 Abs. 2 Nr. 3
VVG § 61

Fundstellen:
BB 1998, 2284
BGHR BNotO § 67 Abs. 2 Nr. 3 Vertrauensschadenversicherung 1
BGHR BNotO § 67 Abs. 2 Nr. 3 Vertrauensschadenversicherung 2
DB 1999, 139
DNotZ 1999, 352
MDR 1999, 62
VersR 1998, 1504
WM 1999, 135

Die Klägerin, eine Sparkasse, macht Ansprüche aus einer Vertrauensschadenversicherung geltend, die die Notarkammer F. gemäß § 67 Abs. 2 Nr. 3 BNotO für ihre Mitglieder mit der Beklagten geschlossen hat. Der in F. [...]
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