Entscheidung
Geschäftsgrundlage eines Vertrages über die Unterbringung von Asylbewerbern
BGH (III ZR 241/97)Datum: 10.12.1998
Fundstelle: BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 68; NVwZ 1999, 329; ZAR 1999, 85
Auszug:
Die beklagte Stadt schloß am 13. Juli 1989 mit dem M. H. e.V. einen schriftlichen Vertrag, durch den sich der Verein verpflichtete, auf stadteigenem Gelände eine Gemeinschaftsunterkunft für 90 Personen zu errichten [...]
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