Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; Wesentlichkeit der von einem Schweinemastbetrieb ausgehenden Emissionen; Betrieb einer Anlage ohne Genehmigung
BGH (V ZR 64/98)Datum: 30.10.1998
Fundstelle: BGHR BGB § 1004 Abs. 1 S. 2 Wiederholungsgefahr 1; BGHR BGB § 906 Abs. 1 Wesentlichkeit 3; BGHR BGB § 906 Abs. 1 Wesentlichkeit 4; BGHR BGB § 906 Abs. 1 Wesentlichkeit 5; BGHR BGB § 906 Abs. 1 Wesentlichkeit 6; BGHR BGB § 906 Abs. 2 S. 1 Ortsüblichkeit 3; BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 40; BGHZ 140, 1; DB 1999, 688; JZ 1999, 468; JuS 1999, 610; MDR 1999, 290; NJW 1999, 356; NuR 1999, 295; UPR 1999, 185; VersR 1999, 326; WM 1999, 282; ZUR 1999, 172
Auszug:
In der Revisionsinstanz geht es nur noch um einen Unterlassungsanspruch wegen Geruchsbelästigungen. Die Parteien sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke in G., einem Dorf mit etwa 300 Einwohnern. Früher [...]
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