Entscheidung
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten AusführungsartErfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart
BGH (VII ZR 350/96)Datum: 16.07.1998
Fundstelle: BB 1998, 2391; BGHR BGB § 631 Werkerfolg 1; BGHR BGB § 631 Zusatzarbeiten 1; BGHZ 139, 244; BauR 1999, 37; DB 1998, 2594; DRsp I(138)849-4b; JR 1999, 367; JZ 1999, 797; JuS 1999, 295; MDR 1998, 1475; NJW 1998, 3707; WM 1998, 2435; ZIP 1998, 1877; ZfBR 1999, 14
Auszug:
I. Der Kläger verlangt Restwerklohn, die Beklagten verweigern die Zahlung mit der Begründung, die Sanierungsarbeiten an den Decken, Wänden und Fußböden ihres Hauses seien mangelhaft. II. Die Beklagten, die [...]
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