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BGH - Entscheidung vom 10.06.1998

V ZR 104/98

Normen:
ZPO § 712 Abs. 1, § 719 Abs. 2

Voraussetzung der Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung, daß vom Schuldner im Berufungsverfahren ein Antrag nach § 712 Abs. 1 ZPO gestellt worden ist (zuletzt BGH, [...]
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