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BGH - Entscheidung vom 09.07.1998

IX ZR 324/97

Normen:
BGB § 276, § 675

Fundstellen:
AnwBl 1998, 536
BB 1998, 1764
BRAK-Mitt 1998, 219
DRsp I(125)490e
MDR 1998, 1378
NJW 1998, 3050
VIZ 1998, 571
VersR 1999, 188

'Die Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen und sich so zu verhalten, daß Schädigungen des Mandanten möglichst vermieden werden, besteht grundsätzlich nur in [...]
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