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BGH - Entscheidung vom 29.10.1998

III ZR 135/98

Normen:
GKG § 19 Abs. 3

Der zulässige Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer ist begründet. Die Beschwer des Beklagten übersteigt den Betrag von 60.000 DM. Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung [...]
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