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BGH - Entscheidung vom 13.01.1998

VI ZR 58/97

Normen:
BGB § 366
BeitragszahlungsVO § 2
StGB § 266a

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 2 StGB § 266a 8
BGHR BeitragszahlungsVO § 2 Tilgungsreihenfolge 1
DB 1998, 769
DRsp I(128)229a
InVo 1998, 153
MDR 1998, 410
NJW 1998, 1484
NZA 1998, 429
NZS 1998, 288
VersR 1998, 469
WM 1998, 875
ZIP 1998, 398

Die Klägerin nimmt den Beklagten, der Geschäftsführer der G. GmbH war, auf Ausgleich des Schadens in Anspruch, der ihr als der zuständigen Einzugsstelle aus der Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur [...]
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