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BGH - Entscheidung vom 02.04.1998

IX ZR 235/97

Normen:
BGB § 765 Abs. 2, § 767 Abs. 1 S. 3

Das Rechtsmittel wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Die Bürgschaft des Beklagten für zukünftige Forderungen (§ 765 Abs. [...]
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