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BGH - Entscheidung vom 16.12.1998

VIII ZR 197/97

Normen:
BGB § 202

Fundstellen:
BGHR BGB § 202 Abs. 1 pactum de non petendo 3
BGHR ZPO § 550 Vertragsauslegung 5
DB 1999, 845
DRsp I(112)228a
MDR 1999, 468
NJW 1999, 1022
VersR 1999, 858
WM 1999, 922
ZIP 1999, 491

Mit notariellem Vertrag vom 3. Juli 1991 erwarb die Klägerin von der damals unter dem Namen Treuhandanstalt handelnden Beklagten und der T. -Holdinggesellschaft mbH die Geschäftsanteile der TE. GmbH. In § 5 Abs. 1 [...]
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