Entscheidung
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren
BGH (X ZR 17/97)Datum: 07.07.1998
Fundstelle: BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß Kalkulationsirrtum 1; BGHR BGB § 119 Kalkulationsirrtum 1; BGHR BGB § 242 Ausschreibungsverfahren 1; BGHZ 139, 177; BauR 1998, 1089; DB 1998, 1909; DRsp I(111)249a-c; DRsp I(120)243d; DRsp I(138)845-1a; JR 1999, 153; JZ 1999, 365; JuS 1999, 79; MDR 1999, 216; NJW 1998, 3192; WM 1998, 2375; ZIP 1998, 1640; ZfBR 1998, 302
Auszug:
Der Kläger schrieb im Frühjahr 1993 durch das Staatliche Bauamt B. Tischlerarbeiten für einen Neubau öffentlich zu Einheitspreisen aus. Die Angebotsfrist endete am 15. April 1993, die Zuschlagsfrist am 15. Mai [...]
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