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BGH - Entscheidung vom 01.07.1998

3 StR 242/98

Normen:
GVG § 169
StPO § 302, § 273

Fundstellen:
StV 1999, 407

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 24. Februar 1998 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]
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