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BGH - Entscheidung vom 28.09.1998

5 StR 420/98

Normen:
StPO § 33 a

Der Antrag der Nebenklägerin B vom 23. September 1998, der dahin verstanden werden kann, ihr nachträglich rechtliches Gehör zu gewähren, hat keinen Erfolg, weil die Voraussetzungen des § 33a StPO nicht vorliegen. Der [...]
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