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BAG - Entscheidung vom 19.06.1998

6 AZB 48/97 (A)

Normen:
ArbGG (1979) § 64 Abs. 2, § 45 Abs. 2, § 45 Abs. 3, § 77
GVG § 132

Fundstellen:
AP Nr. 26 zu § 64 ArbGG 1979
BB 1998, 1696
DB 1998, 2176
NZA 1998, 1076

A. Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeiter der Länder (MTL II) verpflichtet ist, dem Kläger zusätzlich zu dem bezahlten Freizeitausgleich einen Zeitzuschlag für [...]
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