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BAG - Entscheidung vom 09.06.1998

9 AZR 502/97

Normen:
BUrlG §§ 1, 3, 13 Abs. 1
MTV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen § 11 Abs. 3 Nr. 1, § 13 Nr. 2
TVG § 1

Der Kläger ist als Wachmann bei der Beklagten, einem Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der mit Wirkung ab 1. Januar 1993 für allgemeinverbindlich erklärte [...]
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