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BAG - Entscheidung vom 28.04.1998

9 AZR 297/96

Normen:
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 in der Fassung vom 10. September 1992 § 16
Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe (Vorruhestandstarifvertrag) vom 26. September 1984 in der Fassung vom 30. April 1990 § 9 Abs. 2
ZPO § 322

Fundstellen:
AP Nr. 21 zu § 812 BGB
BB 1998, 1800
DB 1998, 1924
NZA 1998, 1126

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Rückzahlung von 27.250,00 DM verpflichtet ist, die sie von dem Erblasser, ihrem ehemaligen Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Der am [...]
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