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BAG - Entscheidung vom 03.09.1998

8 AZR 14/97

Normen:
BBiG §§ 8, 19
BGB § 630
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 287

Der Kläger fordert Schadensersatz wegen verspäteter Zeugniserteilung. Der Kläger legte am 10. Mai 1988 an der Universität Dortmund die Diplomvorprüfung im Studiengang Journalistik und am 11. April 1990 an der [...]
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