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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.11.1997

31 U 95/97

Normen:
BGB §§ 242 326 607

Fundstellen:
VuR 1999, 14
WM 1998, 1811

Der Kläger verlangt die Rückzahlung zuviel gezahlter Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung aus § 812 BGB . Am 15.03.1995 schlossen die Parteien einen Darlehensvertrag über insgesamt 2.150.000,00 DM. Der [...]
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