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BayObLG - Entscheidung vom 05.02.1997

2Z BR 131/96

Normen:
FGG § 22 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 1997, 1373
WuM 1997, 402

I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsgegner gehört eine Wohnung mit Dachterrasse im obersten Stock. Die Dachterrasse wird zum Teil vom Dach überdeckt. [...]
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