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BayObLG - Entscheidung vom 31.07.1997

1Z BR 136/96; 1Z BR 139/96

Normen:
BGB § 2229 Abs. 4
KostO § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 31

Fundstellen:
DRsp I(174)310/12
ZEV 1997, 510

I. 1. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist im Alter von 86 Jahren im Jahr 1985 gestorben. Sie war deutsche Staatsangehörige und wohnte seit 1971 in der Schweiz. Der letzte inländische Wohnsitz war in Nürnberg. [...]
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