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BayObLG - Entscheidung vom 25.03.1997

3 ObOWi 22/97

Normen:
HwO § 1 Abs. 1, Abs. 2, § 2 Nr. 3 § 117 Abs. 1 Nr. 1

I. Am 16.9.1996 verurteilte das Amtsgericht Augsburg den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Handwerksausübung zu einer Geldbuße von 5.000 DM. Mit seiner gegen dieses Urteil eingelegten [...]
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