Entscheidung
»Art. 20 a GG sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der EG-Richtlinie über die Verringerung des Abwasseranfalls und des Trinkwasserverbrauchs verbieten es auch dann nicht, den Anschluß eines Grundstücks an die öffentliche Entwässerungseinrichtung zu verlangen, wenn der Grundstückseigentümer bisher eine private Kläranlage betrieben hat, die einwandfrei arbeitet.«
BVerwG (8 B 234.97)Datum: 19.12.1997
Fundstelle: DVBl 1998, 1222; NVwZ 1998, 1080; UPR 1998, 192; ZUR 1998, 263
Auszug:
Die Beschwerde ist unbegründet. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) sind nicht gegeben. Die Rechtssache hat keine [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)