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BGH - Entscheidung vom 26.09.1997

IX ZR 76/97

Normen:
ZPO § 722
Deutsch-österreichischer Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 6.Juni 1959 (BGBl. 1960 II, 1246)

Das Rechtsmittel wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat auch im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554 b ZPO ). Die Zustellungsbescheinigung des Landesgerichts Ried i.I. vom 23. Februar [...]
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