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BGH - Entscheidung vom 26.09.1997

IX ZB 6/97

Normen:
ZPO § 725

Fundstellen:
NJW-RR 1998, 141

I. Durch Abschreibungsverfügung vom 8. Juni 1995 verpflichtete das Bezirksgericht Maloja (Schweiz) den Schuldner, den Gläubiger wegen seiner außergerichtlichen Kosten in Höhe von 10.920,50 sfr zu entschädigen. Auf [...]
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