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BGH - Entscheidung vom 27.11.1997

III ZR 246/96

Normen:
ZPO § 296 Abs. 2, § 379

Fundstellen:
BGHR ZPO § 296 Abs. 2 Beweisantritt 4
BGHR ZPO § 379 Auslagenvorschuß 2
MDR 1998, 235
NJW 1998, 761

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). 1. Es geht im Revisionsverfahren im wesentlichen nur darum, ob das Berufungsgericht [...]
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