Entscheidung
»Zur Rechtsgrundlage für einen BtM-Scheinkauf durch einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten in einer Wohnung.«
BGH (1 StR 527/96)Datum: 06.02.1997
Fundstelle: JR 1998, 209; JZ 1997, 1128; NJW 1997, 1516; NStZ 1997, 448; StV 1997, 233; StV 1997, 507; wistra 1997, 191
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im übrigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen, davon in zwei Fällen bezogen auf nicht geringe Mengen, ferner wegen Abgabe von [...]
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