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BGH - Entscheidung vom 24.01.1997

V ZR 172/95

Normen:
DDR: ZGB § 295 Abs. 1, § 467 Abs. 2, 3
EGBGB (1986) Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1 lit. a
SachenRBerG § 12 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR DDR-LPG-Statut § 13 Nutzungsvertrag 1
BGHR DDR-ZGB § 295 Abs. 1 Hof 1
BGHR DDR-ZGB § 467 Abs. 2 Grundstücksteilung 1
BGHR EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Besitzrecht 2
BGHR SachenRBerG § 12 Anwendungsbereich 2
MDR 1997, 444
VIZ 1997, 294
WM 1997, 779

Die Parteien streiten um die Herausgabe einer Scheune auf einem Grundstück der Kläger und um Auskunft über aus Vermietung oder Verpachtung der Scheune erzielte Einnahmen. Dem liegt folgendes zugrunde: W. M. war [...]
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