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BGH - Entscheidung vom 04.12.1997

I ZR 266/95

Normen:
GüKGüKG (a.F.) § 22 Abs. 3, § 84 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
NZV 1998, 201

Der Kläger, ein Transportunternehmer, nimmt die Beklagte auf Nachzahlung von Frachtentgelt nach dem Tarif für den Güternahverkehr (GNT) in Anspruch. Die Beklagte beauftragte den Kläger am 20. November 1987 mündlich mit [...]
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