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BGH - Entscheidung vom 25.06.1997

VIII ZR 300/96

Normen:
CISG Art. 39 Art. 82 Abs. 2 Buchst. b

Fundstellen:
BGHR CISG Art. 39 Abs. 1 Verspätungseinwand 1
BGHR CISG Art. 82 Abs. 2 Buchst. b Vertragsaufhebung 1
BGHR ZPO § 379 Auslagenvorschuß 1
BGHR ZPO § 444 Beweisvereitelung 6
DB 1997, 2073
MDR 1997, 1105
NJW 1997, 3311
WM 1997, 2313

Die Klägerin, die mit in Südkorea hergestelltem Stahl handelt, lieferte an die Beklagte mit dem Geschäftssitz in der Schweiz auf deren Bestellungen vom 7. Februar 1992, von der Klägerin bestätigt am 10. März 1992, [...]
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