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BGH - Entscheidung vom 14.07.1997

II ZR 168/96

Normen:
SächsSparkG § 8 Abs. 6, § 18 Abs. 1 Satz 2, 3
ZPO § 549

Fundstellen:
AG 1998, 35
BGHR Sächs SparkG § 18 Abs. 1 S. 2 u. 3 Vertretungszuständigkeit 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Sparkasse 1
BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Landesrecht 7
DB 1997, 1916
DStR 1997, 1584
VersR 1997, 1540
WM 1997, 1657
ZIP 1997, 1674

Der Kläger hat mit der Kreissparkasse L. am 18. August 1994 einen Dienstvertrag über eine Tätigkeit als Vorstandsmitglied abgeschlossen. Dem Vertragsschluß war seine Bestellung zum Mitglied des Vorstandes [...]
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