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BGH - Entscheidung vom 19.11.1997

XII ZR 281/95

Normen:
BGB § 326 Abs. 1 S. 2, § 558 Abs. 1

Fundstellen:
BGH, HdM Nr. 54
BGHR BGB § 326 Abs. 1 S. 2 Mietausfallschaden 1
BGHR BGB § 558 Abs. 1 Mietausfallschaden 1
DB 1998, 815
DRsp I(133)636a
DWW 1998, 42
GE 1998, 239
MDR 1998, 272
NJW 1998, 1303
NZM 1998, 147
WM 1998, 566
WuM 1998, 155
ZIP 1998, 428
ZMR 1998, 208

Die Klägerin verlangt von der beklagten Mieterin nach Beendigung eines Mietverhältnisses Schadensersatz wegen Mietausfalls und nicht ausgeführter Reparaturen. Die Parteien bzw. ihre Rechtsvorgänger hatten am 24. [...]
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