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BGH - Entscheidung vom 15.04.1997

XI ZR 105/96

Normen:
BGB §§ 166, 989, 990
ScheckG Art. 21

Fundstellen:
BB 1997, 1276
BGHR BGB § 166 Abs. 1 Wissenszurechnung 8
BGHR ScheckG Art. 21 Inhaberscheck 8
BGHR ScheckG Art. 21 Inhaberscheck 9
BGHZ 135, 202
DB 1997, 1460
DRsp II(224)254a-c
JuS 1997, 845
MDR 1997, 766
NJW 1997, 1917
VersR 1997, 1149
WM 1997, 1092
ZIP 1997, 1023

Die klagende GmbH verlangt von der beklagten Bank Schadensersatz, weil diese bei der Hereinnahme von 18 Inhaberverrechnungsschecks zur Einziehung grob fahrlässig nicht erkannt habe, daß die Schecks abhanden gekommen [...]
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